Hiermit bestätige ich die Kenntnisnahme zur Information der Kassenmeldepflicht TSE zum 31.07.25 und teile folgendes mit:
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Zusätzliche Angaben:
Bitte das Dokument als PDF speichern und an uns bis zum 15.07.25 zurĂźcksenden damit die Meldung bis zum 31.07.25 von uns vorgenommen werden kann.
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Kassenmeldepflicht
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Grunddaten:
1. Art des elektronischen Aufzeichnungssystems:
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Hinweis:
Es ist die handelsĂźbliche Bezeichnung der Software des elektronischen Aufzeichnungssystems einzutragen. Bei Tablet-/App-Kassen-Systemen ist nicht das Betriebssystem, z. B. WINDOWS, MacOS oder Android, gemeint.
2. Bezeichnung der Software:
3. Softwareversion:
Hinweis:
Hier kann die handelsßbliche Bezeichnung der aktuell verwendeten Software-Version im Zeitpunkt der Mitteilung eingetragen werden. Diese Angabe finden Sie in den Einstellungen der Software, ggf. in der Rechnung oder der Gebrauchsanweisung des elektronischen Aufzeichnungssystems. Aktualisierungen mßssen nicht mitgeteilt werden. Bitte ggf. mit Kassenhersteller-lieferant abklären.
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Kassenmeldepflicht
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4. Seriennummer:
Hinweis:
Es handelt sich um die Seriennummer im Sinne des § 6 Nummer 6 KassenSichV bei Kassen. Bei Taxametern und Wegstreckenzählern finden Sie diese meist auf dem Gerät, vielfach in der Rechnung oder auf dem Kassenbeleg oder der Rechnung.
Hier ist die Seriennummer der technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) einzutragen. Die Seriennummer ergibt sich aus der Systemdokumentation zum elektronischen Aufzeichnungssystem oder meist aus der Rechnung Ăźber die Anschaffung der TSE. Die Seriennummer muss seit 2024 grundsätzlich auf dem Kassenbeleg angegeben werden (§ 6 Kassensicherungsverordnung). Wichtig: Die Seriennummer muss mit 64 Zeichen als Hexadezimal-Code (ausschlieĂlich Zahlen von 0 bis 9 oder die Buchstaben A-F) angegeben werden.
Hinweis: Die TSE muss vom Bundesamt fĂźr Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert worden sein. Das BSI vergibt fĂźr die Zertifikate den Namen: BSI-K-TR-NNNN-YYYY In diesem Feld sind nur die vier Zahlen der Nummerierung (NNNN), das Minuszeichen und die vier Zahlen der Jahreszahl (YYYY) = Jahr der Zertifikatsvergabe einzutragen.
5. Hersteller:
Der Herstellername befindet sich häufig direkt auf dem elektronischen Aufzeichnungssystem, dem Schild mit der Seriennummer, auf der Rechnung oder der Gebrauchsanweisung des elektronischen Aufzeichnungssystems.
6. Modell:
Der Name des Modells befindet sich häufig direkt auf dem elektronischen Aufzeichnungssystem, dem Schild mit der Seriennummer, auf der Rechnung oder der Gebrauchsanweisung des elektronischen Aufzeichnungssystems.
7. Anschaffung des elektronischen Aufzeichnungssystems:
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8. Inbetriebnahme des elektronischen Aufzeichnungssystems:
Hinweis:
Sollten Sie funktionsfähige Kassen als Ersatzmodell mit TSE besitzen bitten auch diese Reservekassen melden.
9. Vereinbarungen zum Auftrag
Mit dem Auftrag Kassenmeldung durch unsere Kanzlei wird folgender Auftragshonorierung nach der SteuerberatervergĂźtungsverordnung durch Abrechnung nach Zeit/Aufwand zugestimmt:
80,00 ⏠netto pro Kasse/System und Meldung
zusätzlich falls erforderlich
90,00 ⏠netto/Stunde bei zusätzlichem Beratungsbedarf nach Zeitaufwand
Eine Haftung fßr die Vollständigkeit und Richtigkeit der von Ihnen mitgeteilten Daten kÜnnen wir haftungsrechtlich nicht ßbernehmen. Es gelten unsere Allgemeinen Auftragsbedingungen in der neuesten Fassung (www.steuerberaterzukunft.de), diese kÜnnen Sie gerne bei uns anfordern.
Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie diese Vereinbarung.